Der Bestattungsvorsorgevertrag
Die organisatorische Vorsorge legt fest, wie die spätere Bestattung exakt ablaufen soll. Dies geschieht über einen Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Dieser Vertrag ist für die Hinterbliebenen rechtlich bindend und verhindert spätere Unstimmigkeiten innerhalb der Familie.
In diesem Dokument definieren Sie die tragenden Achsen der Zeremonie: Die Bestattungsart (Feuer-, See-, Wald- oder Dünenbestattung), den Ort der Beisetzung, den gewünschten Sarg oder die Urne sowie Details zur Trauerfeier (Musik, Redner, Floristik).
Was wird im Vorsorgevertrag festgelegt?
- Bestattungsart: Feuerbestattung, Seebestattung, Waldbestattung oder Dünenbestattung
- Ort: Wohnortnaher Friedhof, Bestattungswald oder Küste
- Sarg und Urne: Material, Ausführung, persönliche Wünsche
- Trauerfeier: Mit oder ohne Feier, Redner, Musik, Blumenschmuck
- Bestattungswäsche: Eigene Kleidung oder Sterbewäsche
- Todesanzeige: Veröffentlichung, Text, Zeitungen
Warum ist ein Vorsorgevertrag sinnvoll?
Ohne Vorsorge müssen Angehörige innerhalb weniger Tage nach dem Tod alle Entscheidungen treffen – unter enormem emotionalem Druck, oft ohne Kenntnis der Wünsche des Verstorbenen. Ein Vorsorgevertrag nimmt ihnen diese Last vollständig ab.
Zusätzlich schützt der Vertrag vor überhöhten Preisen: Die Kosten werden zum Zeitpunkt des Abschlusses festgeschrieben. Spätere Preiserhöhungen gehen nicht zu Lasten der Familie.
Absicherung der Kosten
Ein reiner Organisationsvertrag schützt die Familie noch nicht vor den Kosten. Um die finanzielle Last abzufangen, müssen die geplanten Posten gedeckt werden. Hierbei haben sich zwei grundlegend unterschiedliche Modelle etabliert:
A: Das Treuhandkonto
Sie zahlen die kalkulierte Gesamtsumme einmalig auf ein verzinstes Treuhandkonto ein. Großer Vorteil: Dieses Geld gilt als Schonvermögen und ist vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt, falls Sie im Alter pflegebedürftig werden.
- ✓ Einmalzahlung – keine laufenden Beiträge
- ✓ Insolvenzschutz durch Treuhandkonto
- ✓ Schonvermögen nach § 90 Abs. 3 SGB XII
- ✓ Keine Gesundheitsprüfung
- ✓ Keine Wartezeit
- ✓ Jederzeit kündbar
B: Die Sterbegeldversicherung
Sie zahlen monatliche Beiträge über Jahre hinweg. Die Versicherung zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe aus. Achtung: Die Gesamtsumme der Beiträge übersteigt häufig die Auszahlung.
- ✗ Monatliche Beiträge über Jahre
- ✗ Gesundheitsprüfung möglich
- ✗ Wartezeit (oft 12–36 Monate)
- ✗ Überzahlung durch lange Laufzeit
- ✓ Ratenzahlung möglich
- ✓ Feste Auszahlungssumme
In den meisten Fällen ist das Treuhandkonto die transparentere und günstigere Lösung. Sie zahlen exakt den Betrag ein, den die Bestattung kostet – nicht mehr und nicht weniger. Und bei günstigen Bestattungspaketen reicht bereits eine Einmalzahlung von unter 3.000 €, um alles vollständig abzudecken.
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Wer im Alter auf Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist, muss zunächst sein Vermögen aufbrauchen – das sogenannte Schonvermögen liegt bei nur 10.000 € pro Person. Reguläre Sparguthaben werden vom Sozialamt als verwertbares Vermögen betrachtet.
Ein Bestattungsvorsorge-Treuhandkonto ist davon ausgenommen. Es gilt als zweckgebundenes Schonvermögen nach § 90 Abs. 3 SGB XII, sofern der Betrag angemessen ist. Als angemessen gelten je nach Bundesland und Einzelfall Beträge zwischen 5.000 und 6.000 €.
Warum ist das wichtig?
Ohne Bestattungsvorsorge müssen Angehörige die Bestattung aus eigener Tasche bezahlen – oder eine Sozialbestattung in Kauf nehmen, bei der weder Bestattungsart noch Ort frei gewählt werden können. Mit einem Treuhandkonto stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche auch bei Pflegebedürftigkeit erfüllt werden.
| Absicherungsform | Schonvermögen? | Insolvenzschutz? |
|---|---|---|
| Treuhandkonto (zweckgebunden) | ✓ Ja | ✓ Ja |
| Sterbegeldversicherung | ✓ Ja | ✓ Ja |
| Sparbuch / Tagesgeld | ✗ Nein | ✗ Nein |
| Bargeld zu Hause | ✗ Nein | ✗ Nein |
| Direktzahlung an Bestatter | ✓ Ja | ✗ Nein |
Quelle: § 90 Abs. 3 SGB XII, BSG-Rechtsprechung. Ob ein konkreter Betrag als „angemessen" gilt, entscheidet die zuständige Sozialbehörde im Einzelfall.
Bestattungsvorsorge: Was gehört dazu?
Diese Punkte sollten Sie vor Abschluss einer Bestattungsvorsorge klären:
- Bestattungsart wählen: Feuerbestattung, Seebestattung, Waldbestattung, Dünenbestattung oder Erdbestattung?
- Ort festlegen: Wohnortnaher Friedhof, Bestattungswald, Küste oder Dünen?
- Finanzierung klären: Treuhandkonto (empfohlen) oder Sterbegeldversicherung?
- Vorsorgevertrag abschließen: Alle Wünsche schriftlich fixieren und unterschreiben
- Angehörige informieren: Vertrag und Unterlagen an einem bekannten Ort aufbewahren
- Vollmacht erteilen: Eine Vertrauensperson benennen, die im Todesfall handelt
- Ergänzende Dokumente: Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht prüfen